Jugendhilfe
Ambulante Jugendhilfe
Die ambulante Jugendhilfe umfasst verschiedene Hilfen zur Erziehung, z.B. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe sowie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
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Stationäre Jugendhilfe
Die Einrichtungen der stationären Jugendhilfe können durch Jugendämter überregional belegt werden. Gesetzliche Grundlage ist § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 (Heimerziehung) und § 35a (Hilfen für seelisch behinderte Jugendliche) sowie § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige).
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